Bestattungskosten
Die Frage nach "angemessenen" oder "fairen" Kosten für eine würdevolle Bestattung lässt sich ebenso wenig pauschal beantworten wie die Frage nach den "akzeptablen" Kosten für ein Auto oder einen Urlaub. Kosten und Preise werden bei Bestattungen Böck nach den erbrachten Dienstleistungen ermittelt und die wiederum sind exakt Ausdruck Ihrer Wünsche, Ansprüche und Individualität.
GRUNDSÄTZLICH MUSS UNTERSCHIEDEN WERDEN ZWISCHEN DEN KOSTEN FÜR:
- den persönlichen Aufwand für Blumen, Traueranzeigen, Drucksachen, die Bewirtung der Trauergäste sowie die evtl. Wohnungsauflösung des Verstorbenen
- den Friedhof (Grabplatz, das Öffnen/Schließen der Grabstelle, das Abräumen der Kränze)
- Das Bestattungsinstitut
- die Gestaltung (Steinmetz), die Bepflanzung (Gärtner) der Grabstelle sowie der zu erwartenden Grabpflegekosten
Lassen Sie sich einfach ein Angebot von uns erstellen wie hoch die Bestattungskosten nach Ihren Vorgaben und Wünschen sein werden. Wir beraten sie gerne und helfen ihnen dabei auch Leistungen wegzulassen die nicht erforderlich sind (zB: Sterbehemd, Deckengarnitur Sargkreuz usw.)
Auf Leistungs- und Abrechnungstransparenz wird bei uns sehr geachtet.
Bestattungsvorsorge
Bei vielen Menschen besteht heute der Wunsch, den letzten Weg noch zu Lebzeiten mitzugestalten. Sie glauben, dass ein eigenverantwortlich geführtes Leben auch die würdevolle Beschäftigung mit dem eigenen Tod einschließt. Dazu gehört auch die Planung der eigenen Bestattung, bei deren Fixierung wir unsere Hilfe als erfahrener Berater anbieten und deren Ergebnisse in einem Bestattungsvorsorgevertrag schriftlich und damit rechtsverbindlich bestimmt werden.
Was Sie in Ihrem Vorsorgevertrag bestimmen, wird nach Ihrem Tode ausgeführt (z.B. die Wahl des Sarges, die Bestattungsart, die Gestaltung der Trauerfeier, Blumenschmuck und Musikwünsche) und lässt Ihre Angehörigen nicht im Unklaren über Ihre Wünsche.
Die in einem solchen Vorsorgevertrag festgelegten Leistungen können finanziell abgesichert werden Ältere oder alleinstehende Menschen entlasten so ihre Familien auch finanziell.
“ICH WILL ALLES GEREGELT HABEN. ERST DANN BIN ICH BERUHIGT.”
Diese Worte hören wir oft. Viele Fragen werden gestellt. Ganz persönliche, die das eigene Sterben und die Menschen betreffen, deren Begleitung man sich erwünscht: Wem möchte ich etwas hinterlassen? Welche Werte sollen mein Leben überdauern?
Eine Patienten- und Betreuungsverfügung kann ebenso hilfreich sein wie ein Testament.
Aber auch Art und Umfang der Bestattung können detailliert besprochen und vertraglich festgehalten werden – mit einem Bestattungsvorsorgevertrag mit Bestattungen Böck.
Was für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt wird:
- Bei Ledigen: Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten: Heiratsurkunde
- Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil