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Bestattungskosten



Die Frage nach "angemes­senen" oder "fairen" Kosten für eine würde­volle Bestattung lässt sich ebenso wenig pauschal beantworten wie die Frage nach den "akzeptablen" Kosten für ein Auto oder einen Urlaub. Kosten und Preise werden bei Be­stattungen Böck nach den erbrachten Dienst­leistungen er­­mittelt und die wieder­um sind exakt Ausdruck Ihrer Wünsche, Ansprüche und Individualität.



GRUNDSÄTZLICH MUSS UNTERSCHIEDEN WERDEN ZWISCHEN DEN KOSTEN FÜR:

  • den persönlichen Aufwand für Blumen, Traueranzeigen, Drucksachen, die Bewirtung der Trauergäste sowie die evtl. Wohnungsauflösung des Verstorbenen
  • den Friedhof (Grabplatz, das Öffnen/Schließen der Grabstelle, das Abräumen der Kränze)
  • Das Bestattungsinstitut
  • die Gestaltung (Steinmetz), die Bepflanzung (Gärtner) der Grabstelle sowie der zu erwartenden Grabpflegekosten




Lassen Sie sich einfach ein Angebot von uns er­stellen wie hoch die Bestattungs­­kosten nach Ihren Vor­gaben und Wünschen sein werden. Wir beraten sie gerne und helfen ihnen dabei auch Leistungen weg­zu­lassen die nicht erforder­lich sind (zB: Sterbehemd, Decken­garnitur Sargkreuz usw.)

Auf Leistungs- und Abrechnungs­transparenz wird bei uns sehr geachtet.




Bestattungs­vorsorge

Bei vielen Menschen besteht heute der Wunsch, den letzten Weg noch zu Leb­zeiten mit­zuge­stalten. Sie glauben, dass ein eigen­ver­antwortlich geführtes Leben auch die würde­volle Beschäfti­gung mit dem eigenen Tod ein­schließt. Dazu gehört auch die Planung der eigenen Bestat­tung, bei deren Fixierung wir unsere Hilfe als erfahrener Berater anbieten und deren Ergebnisse in einem Bestattungs­vorsorge­vertrag schriftlich und damit rechts­verbindlich bestimmt werden.

Was Sie in Ihrem Vor­sorgevertrag bestimmen, wird nach Ihrem Tode aus­geführt (z.B. die Wahl des Sarges, die Bestattungs­art, die Gestaltung der Trauer­feier, Blumen­schmuck und Musik­wünsche) und lässt Ihre Ange­hörigen nicht im Un­klaren über Ihre Wünsche.

Die in einem solchen Vorsorge­vertrag fest­gelegten Leistungen können finanziell abge­sichert werden  Ältere oder allein­stehende Menschen entlasten so ihre Familien auch finanziell.

Hier erfahren Sie mehr zu den Kosten einer Bestattung bei Bestattungen Böck aus Dießen am Ammersee.






“ICH WILL ALLES GEREGELT HABEN. ERST DANN BIN ICH BERUHIGT.” 

Diese Worte hören wir oft. Viele Fragen werden gestellt. Ganz persön­liche, die das eigene Sterben und die Menschen betreffen, deren Beglei­tung man sich erwünscht: Wem möchte ich etwas hinter­lassen? Welche Werte sollen mein Leben überdauern?

Eine Patienten- und Betreuungs­ver­fügung kann ebenso hilfreich sein wie ein Testament.

Aber auch Art und Umfang der Bestat­tung können detailliert besprochen und ver­traglich fest­gehalten werden – mit einem Bestattungs­vorsorge­vertrag  mit Bestattungen Böck.

Was für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt wird:

  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
 
 
 
 
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